
Argentina Bondholders FAQ



Um was geht es in dieser Klage?
Ende der neunziger Jahre kauften hunderttausende private Anleger argentinische Anleihen, um das Land bei der Wiedererlangung seiner Stabilität zu unterstützen, nachdem das Wachstum Argentiniens nachgelassen und die Regierung es versäumt hatte, die Ausgaben in den Griff zu bekommen.
Diese Investoren, die größtenteils außerhalb von Argentinien leben, erwarben Anleihen im Wert von etwa 88 Mrd. US-Dollar. Jeder Anleihe lag eine beruhigende Zusicherung bei, wie z. B. "Tilgung und Zinsen der Anleihen werden von Argentinien bezahlt". Zudem wurde versprochen, dass die Zahlungen für die Schuldverschreibungen in US-Dollar in New York erfolgen würden.
Am 23. Dezember 2001 verkündete die argentinische Regierung, dass sie nicht beabsichtige, ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung an die Anleiheinhaber nachzukommen, und machte Zahlungsunfähigkeit geltend. Dann hat die Regierung versucht, die Anleiheinhaber zur Annahme einer Vereinbarung zu drängen, die den Wert der Anleihen drastisch vermindern und den Rückzahlungsplan merklich verlängern würde. Seither weigert sich die Regierung, mit den Anleiheinhabern in gutem Glauben zu verhandeln, obgleich sie sich sogar im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dazu verpflichtete.
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Die Klage soll die argentinische Regierung dazu zwingen, ihren Verpflichtungen den Anlegern gegenüber nachzukommen und die in argentinische Anleihen investierten Gelder mit den versprochenen Renditen zurückzuzahlen sowie Schadenersatz zu leisten.
Wie kann gegen die argentinische Regierung in den USA Klage erhoben werden? Ist die Zuständigkeit des Gerichts gegeben?
Da die Anleihen an der New Yorker Börse gehandelt wurden, ist das Erfordernis der "minimum contacts" (hinreichende Kontakte zum Gerichtsort) seitens Argentiniens gegeben, um eine Zuständigkeit gemäß der Due-Process-Klausel nach dem 5. Verfassungszusatz zu begründen. Sowohl die Anleihen als auch Argentinien unterliegen damit US-amerikanischem Recht. Die Zuständigkeit des U.S. Federal District Court (Bezirksgericht auf Bundesebene) ergibt sich aus dem Foreign Sovereign Immunities Act von 1976 (FSIA) (28 U.S.C. § 1602), das Klagen gegen ausländische Staaten vor amerikanischen Gerichten zulässt, wenn deren Handlungen "in Verbindung mit einer gewerblichen Tätigkeit" stehen und "direkte Auswirkungen in den Vereinigten Staaten" haben (§ 1605(a)(2)). Die Emission der Anleihen an private Investoren war "eine gewerbliche Tätigkeit" gemäß FSIA und die Einstellung der Zahlungen für diese Anleihen erfolgte "in Verbindung mit" dieser Tätigkeit im Sinne von § 1605(a)(2). Wenn eine ausländische Regierung nicht als Aufsichtsbehörde eines Kapitalmarkts agiert, sondern als ein privater Marktteilnehmer auftritt, gelten ihre Handlungen als "gewerblich" im Sinne des FSIA.
Welche rechtlichen Wirkungen hat diese Klage?
Sollte das Gericht der Klage stattgeben und erkennen, dass die argentinische Regierung zu Unrecht die Zahlungen für die Anleihen einstellte, könnte die Klägergruppe versuchen, die gewerblichen Vermögenswerte Argentiniens, insbesondere staatliche Unternehmen, Bankkonten und sonstige Vermögenswerte, in den USA zwangsvollstrecken zu lassen. Mit den daraus erzielten Erlösen könnten wiederum die Mitglieder der Klägergruppe entschädigt werden.
Was müssen Sie tun, um Kläger zu werden?
Wenn Sie ein Anleger in argentinische Anleihen sind und sich an der Klage beteiligen möchten, müssen Sie im Moment gar nichts tun. Sie sind automatisch an der Klage beteiligt, solange die US-Gerichte die Rechtsansprüche der Kläger prüfen. Sollte das Gericht die Klage als eine Sammelklage zulassen und diese in die nächste Phase eintreten, dann werden wir den Klägern weitere Informationen zukommen lassen.
Damit Sie im Hinblick auf die Klage stets auf dem Laufenden bleiben, melden Sie sich bitte an, um Informationen und Neuigkeiten zu erhalten.
Wie kann meine Anmeldung der Klage helfen?
Ihre Anmeldung trägt dazu bei, dass die Anwälte dem Gericht die Größe der betroffenen Anlegergruppe deutlich machen können. Je größer die Gruppe der Anleger, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir die Gerichte davon überzeugen können, der Situation abzuhelfen.
Wer kann sich anmelden?
Jeder, der argentinische Anleihen gekauft hat; davon ausgenommen sind allerdings Investoren, die bereits an einem Gerichtsverfahren beteiligt sind.
Wurden bereits ähnliche Klagen angestrengt?
Nein. Es handelt sich hiermit um die erste breit angelegte Sammelklage privater Anleger, insbesondere Anleger, die außerhalb der USA ansässig sind.
Was fordert die Klage?
Die Klage fordert Schadenersatz für Anleger, die durch die Zahlungsunfähigkeit Argentiniens geschädigt wurden.
Wo wurde die Klage eingereicht?
Beim U.S. District Court in New York.
Muss ich US-Bürger sein, um mich an der Klage zu beteiligen?
Nein, jeder, der eine Not leidende Staatsanleihe von Argentinien gekauft hat und der zurzeit nicht an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist, kann an der Klage teilnehmen, ganz gleich, wo er lebt.
Was muss ich tun, um nachzuweisen, dass ich Geschädigter bin?
Sie müssen momentan noch gar nichts tun. Wenn das US-Gericht die Klage annimmt, werden wir Sie darüber informieren, welche Beweise Sie vorlegen müssen. Damit Sie im Hinblick auf die Klage stets auf dem Laufenden bleiben, melden Sie sich bitte an, um Informationen und Neuigkeiten zu erhalten.
Kann ich eine eigene Klage einreichen? Kann ich eine Teilnahme an der Klage ablehnen?
Ja. Sollte das Gericht die Klage als Sammelklage zulassen, werden alle potenziellen Mitglieder der Klagegruppe eine Benachrichtigung erhalten, in der genau erklärt wird, wie sie eine Teilnahme an der Klage ausdrücklich ablehnen können, wenn sie beabsichtigen, eine eigene Klage anzustrengen.
Wie funktioniert eine Sammelklage?
Eine Sammelklage wird eingereicht, wenn verschiedene Personen ihre Klagen verbinden, da der Sachverhalt der Klagen sehr ähnlich ist. Dies spart dem Gericht Zeit und ermöglicht einem Richter, alle Klagen zur selben Zeit zu verhandeln und ein für alle Parteien bindendes Urteil zu erlassen.
Schritt 1: Ein Rechtsanwalt reicht im Namen einer oder mehrerer Parteien Klage ein.
Schritt 2: Ein Richter erkennt, dass die Klage begründet ist, und lässt sie zu.
Schritt 3: Der Richter ordnet an, dass alle Parteien, die einen ähnlichen Anspruch während eines bestimmten Zeitraums geltend machen können, benachrichtigt werden müssen, damit sie Kenntnis von der Klage erhalten und sich zur Sache äußern können. Die erste Benachrichtigung bietet die Möglichkeit, die Teilnahme an der Sammelklage ausdrücklich abzulehnen (Opt-Out), d. h., seinen Namen aus der Mitgliedsliste der Klagegruppe streichen zu lassen bzw. eine Vertretung durch die Partei, die die Klage angestrengt hat, abzulehnen. Diejenigen, die auf eine Teilnahme an der Klage verzichten, sind im Rahmen der Sammelklage nicht weiter klageberechtigt und können entweder die Sache nicht länger verfolgen oder eine Klage im eigenen Namen einreichen. Einzelpersonen, die Klagepartei bleiben, sind üblicherweise an einen außergerichtlichen Vergleich gebunden und dürfen dann in der Sache keine weiteren rechtlichen Schritte mehr unternehmen.
Schritt 4: Sollte kein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden, könnte sich die Sache über Jahre hinziehen. Entweder wird eine außergerichtliche Einigung getroffen und diese dann dem Gericht zur Genehmigung der erforderlichen "Fairness" vorgelegt (was überwiegend der Fall ist) oder die Klage wird verhandelt und der Richter erlässt ein Urteil. Wenn ein Urteil zu Gunsten der Kläger (die Teilnehmer der Sammelklage) gegen das beklagte Unternehmen ergeht, werden sie darüber informiert, auf welche Weise sie Schadenersatzzahlungen eintreiben können.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Wenn Sie noch weitere Fragen zur Klage haben oder nicht sicher sind, ob Sie zum Kreis der Klageberechtigten gehören, dann wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Hagens Berman Sobol Shapiro unter der Rufnummer +1 206-623-7292 oder per E-Mail unter info@hbsslaw.com. Die Bürozeiten der Kanzlei sind 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr US-Westküstenzeit (17.00 Uhr bis 2.00 Uhr MEZ).
Damit Sie im Hinblick auf die Klage stets auf dem Laufenden bleiben,
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